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Zu den Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters gehört es unter anderem bei allen Tätigkeiten rund um Ihre Feuerungsanlagen (Ofen, Heizung, Schornstein usw.), Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen auf bestehende Mängel zu achten.  

Die festgestellten Mängel müssen in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vom Hauseigentümer abgestellt werden.

                       Dies dient zu Ihrer persönlichen Sicherheit. 

Unter Mängelbilder habe ich einige Fotos über vorhandene Mängel für Sie zusammengestellt. Unter -Kommentare- finden Sie jeweils eine Erklärung zum Bild. Wenn Sie -Diashow- anklicken, werden die Bilder vergrössert dargestellt. Über das Pull-Down Menue am unteren Rand können Sie die Standzeit der einzelnen Bilder einstellen, ebenso wie weiter rechts der Kommentar eingeblendet werden kann.   


          Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!