V o r dem Kauf empfiehlt sich in jedem Fall ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister um sicherzustellen, dass die speziellen gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb Ihres Ofens erfüllt werden und eine Bescheinigung über die Sichere Benutzbarkeit vom Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (Bezirksschornsteinfegermeister) ausgestellt werden kann.
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