zur Angleichung an EU-Gesetze haben sich ab dem 01.01.2010 einige Vorgaben für meine Tätigkeiten geändert:
Die bisherigen Gebühren wurden bundeseinheitlich angepasst und werden nun in Arbeitswerten abgerechnet um die geleisteten Arbeiten transparenter darzustellen. Für mehr Informationen erhalten Sie hier (was sich 2010 in Ihrer Gebührenrechnung ändert) einen Flyer zum Download.
Darüber hinaus bin ich gesetzlich dazu verpflichtet einen kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid auszustellen. Dieser beinhaltet die Tätigkeiten und Intervalle für die Überprüfungen und Reinigungen. Außerdem wird die Lage und das Alter der Feuerstätte dokumentiert.
Für weitere Informationen wie z. B. der Bundes Kehr-und Überprüfungsordnung benutzen Sie bitte den folgenden Link: